Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.02.2003 - 64 S 457/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16237
LG Berlin, 18.02.2003 - 64 S 457/01 (https://dejure.org/2003,16237)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.02.2003 - 64 S 457/01 (https://dejure.org/2003,16237)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 64 S 457/01 (https://dejure.org/2003,16237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der Aufrechnung gegen ausstehende Mieten; Nachweis, dass Verschwärzungen nicht auf einem Baumangel beruhren, bei kurzer Mietzeit; Weichmacher im Inventar als Ursache für die Verschwärzungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweislastverteilung bei Fogging

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 434 (Ls.)
  • ZMR 2003, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Duisburg, 05.08.2003 - 13 S 345/01

    Nichtgeltendmachung einer Forderung als Angebot auf Abschluss einer

    Die Beweislast verteilt sich bei dem Phänomen der Wohnungsschwärzung in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Beweislast beim Auftreten von Feuchtigkeitsschäden nach Gefahrbereichen (vgl. LG Berlin, ZMR 2003, 489; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 536 Rn 205, m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 116/02

    Verletzung des Willkürverbots durch fachgerichtliche Nichtberücksichtigung

    Erst wenn feststeht, dass der Schaden seine Ursache im Obhutsbereich des Mieters hat, kehrt sich die Beweislast um, und der Mieter muss beweisen, dass er den Eintritt des Schadens gleichwohl nicht zu vertreten habe (vgl. BGHZ 126, 124 ; BGHZ 66, 349 ; BGH, NJW-RR 2005, 235; BGH, WuM 1998, 96; BGH, NJW 1996, 321 ; BGH, NJW 1994, 2019 ; OLG Karlsruhe, NJW 1985, 142 ; LG Duisburg, WuM 2003, 494 ; LG Berlin, ZMR 2003, 489; AG Tiergarten, MM 1992, 31 ; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. 1999, Rn. 1285).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht